Motorrad A1

Aus verschiedensten Gründen haben wir uns dazu entschlossen, diese Fahrerlaubnisklasse aus unserem Angebot zu nehmen.

Zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 ccm, maximal 11 kW und einem Leistungsgewicht von maximal   0,1 kW/kg ist die Fahrerlaubnis der Klasse A1 vorgeschrieben.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, die Ausbildung kann jedoch sechs Monate vorher begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 16. Lebensjahres abgelegt werden.


Das Leben fängt nicht mit 66, sondern mit 16 Jahren an. Neidlos müssen vorangegangene Generationen anerkennen, dass früher eben doch nicht alles besser war.  Upside Down Gabel und einen radial verschraubte Vierkolbensattel hat man früher vergebens gesucht. Mit 11 kW oder 15 PS hat der quirlige Einzylinder wenig Mühe die  140 kg Lebendgewicht auf eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h zu bewegen. Dabei hat die MT 125 eine so bullige Erscheinung, dass man von allen Biker akzeptiert wird. Erst auf den zweiten Blick erkennt man, dass es sich hierbei um ein Leichtkraftrad handelt.

Komm nun auch Du zu uns und erlebe den Unterschied!